Anmeldung Kindergartenplatz

Hinweise

  • Wird bei Geschwisterkinder ein Platz auf der Warteliste gewünscht, bitte für diese auch eine Anmeldung ausfüllen.
  • Als Elternitiative ist für die Aufrechterhaltung des Waldkindergartens der Einsatz der Eltern erforderlich. Notwendige Leistungen sind z.B. Koch- und Putzdienste, Elterndienste, sowie Mitarbeit bei Aktivitäten.
  • Diese Anmeldung ist keine Platzzusage, ggf. wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt.
Hinweis an die Personensorgeberechtigten zur Datenweitergabe:
Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen -mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben- sind:
Verheiratete zusammenlebende Eltern
Gemeinsames Sorgerecht (§ 1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Eltern grundsätzlich zulässig.
Getrenntlebende Eltern
Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas Anderes geregelt (§1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, aber bei gerichtlich anderslautender Entscheidung: Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten.
Lebensgemeinschaften
Unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern (§ 1626a BGB): Gemeinsames Sorgerecht bei der Abgabe einer Sorgerechtserklärung der Eltern: Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 1687 BGB der Sorgeberechtigte, bei dem sich das Kind aufhält, für alle alltäglichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt und informationsberechtigt ist. Der andere Elternteil ist seitens der Einrichtung nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zu beteiligen. Darunter fallen wichtige Angelegenheiten wie: Anmeldung, Einschulung, Einleitung einer sonderpädagogischen Überprüfung und sonstige, schwerwiegende Sachverhalte, die das Betreuungsverhältnis wesentlich beeinträchtigen.